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Das von der ByAK
in Auftrag gegebene Gutachten „Gehören Leistungen für den baulichen
Brandschutz zu den Grundleistungen nach der HOAI?“ (Verf. Richter am BGH
a.D. Prof. Friedrich Quack und Architekt Dipl.-Ing (FH) Werner Seifert)
wurde in der Zeitschrift „Baurecht“ / Werner-Verlag Heft 6/2011 auf den
Seiten 915 ff veröffentlicht. Ein Aufsatz von Prof. Quack wurde im DAB 04/11 S. 32 ff gedruckt; er befindet sich online unter: http://www.dabonline.de/2011-03/brandschutzplanung-als-hoai-grundleistung/
Abhängig von der
Art oder Nutzung des Betriebes müssen nach Nr. 5.12.1 M IndBauRL Fassung
2002 - in Industriebauten, die einzeln eine Fläche von mehr als 1600 m²
haben, geeignete Wandhydranten in ausreichender Zahl vorhanden sein. Der offene Brief kann hier geladen werden.
Im Mitgliederbereich kann unter "Stellungnahmen des bayerischen STMI" in der aktualisierten ZIP-Datei das Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern vom April 2012 zum Thema „Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ heruntergeladen werden.
Im Mitgliederbereich kann unter "Stellungnahmen des bayerischen STMI" in der aktualisierten ZIP-Datei ein Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern vom Februar 2012 zum Thema „Vollzug der Versammlungsstättenverordnung“ heruntergeladen werden. Die Oberste
Baubehörde nimmt darin Stellung zu folgenden Themen:
Hier kann das Schreiben der VdBP an die Landrätin Frau Rumschöttel zum Umzug des LRA München und der Trennung der Abteilungen vorbeugender und abwehrender Brandschutz als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Im Mitgliederbereich kann unter "Stellungnahmen des bayerischen STMI" in der aktualisierten ZIP-Datei eine Stellungnahme des Bayerisches Staatsministerium des Innern zum zum Thema „Brandschutz in bestehenden Gebäuden“ vom 25.07.2011 heruntergeladen werden. Die Oberste
Baubehörde nimmt darin Stellung zu folgenden Themen:
Im Mitgliederbereich kann unter "Stellungnahmen des bayerischen STMI" in der aktualisierten ZIP-Datei eine Stellungnahme des Bayerisches Staatsministerium des Innern zum Vollzug des § 47 VStättV heruntergeladen werden. Zwei weitere Stellungnahmen zu den Themen "Brandschutz bei Dachgeschossausbauten" und "Steuerschränke von Aufzügen im Treppenraum" sind ebenfalls in der Datei integriert.
Informationen aus der Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern Fachbereich 4 zu den nachfolgenden Themen können wir unseren Mitgliedern anbieten. Die Informationen stellen nicht immer die offizielle Meinung des Landesfeuerwehrverbands dar. - Brandschutz in
Seniorenheimen
Sie finden den
offenen Brief der VdBP an die CSU Fraktion im Münchner Stadtrat zum
Seit März 2010 ist eine Änderung der BayBO veröffentlicht. Sie finden die aktuelle Fassung als PDF hier.
Die Vereinigung der Brandschutzplaner bedauert das frühe Ableben Ihres Mitglieds Wolfgang Leichtl. Herr Leichtl verstarb vor wenigen Tagen im Alter von 46 Jahren. Die Todesnachricht wurde dem Vorstand von unserem Mitglied Jakub Pilicki überbracht. Alle Mitglieder der Vereinigung sprechen seinen Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aus und wünschen Ihnen viel Kraft in diesen schweren Zeiten.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden!
Der offene Brief kann hier heruntergeladen werden!
Wir freuen uns, unter unseren Mitgliedern Frau Birgit Weldishofer zur "Prüfsachverständigen für Brandschutz" gratulieren zu können!
Der Hinweis findet sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern und kann hier als PDF-Dokument bezogen werden.
Seit August 2009 ist eine Änderung der BayBO veröffentlicht. Sie finden die aktuelle Fassung als PDF hier. Die korrespondierenden Vollzugshinweise sind hier zu finden.
Im Hinblick auf hinterlüftete Außenwandbekleidungen, die geschossübergreifende Hohlräume haben, oder über Brandwände hinweggeführt werden, ist Anlage 2.6/11 (zu DIN 18516-1) nun zu beachten. Die Anlage findet sich auf den Seiten 81-82 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 28. November 2008 Az.: IIB9-4132-014/91, das hier als PDF-Dokument bezogen werden kann. Ebenfalls dort veröffentlich sind die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr – Fassung Februar 2007, die die bisherigen Richtlinien ablösen.
Hier kann das Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht von G.
Famers und J. Messerer, „Rettung von Personen“ und „wirksame
Löscharbeiten“ - bauordnungsrechtliche
Da sich seit Einführung der neuen BayBO immer wieder Fragen zur Auslegung ergeben, sammelt der VdBP seine Fragen und die korrespondierenden Antworten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu "interpretationsfähigen" Themen und stellt diese im Mitgliederbereich zur Verfügung. Zudem sei auf die Fragen- und Antwortenseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur neuen BayBO unter folgendem Link verwiesen.
Wir gratulieren unserer 1. Vorsitzenden Isabel Bauer recht herzlich zur Geburt der Zwillinge Sarah und Maria am 12.06.2008
In unserem Flyer hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Bei der Tabelle „Gebäudeklasseneinteilung nach BayBO“ wurde die Spalte „NE“ falsch ausgeworfen. Den Flyer können
Sie hier als ZIP-Datei
herunterladen.
Die Vereinigung der Brandschutzplaner bedauert das frühe Ableben Ihres Mitglieds Günter Merkl. Herr Merkl verstarb Anfang des Jahres überraschend im Alter von 64 Jahren während eines Urlaubs. Er war eines der ersten Mitglieder unserer Vereinigung und trug durch sein kompetentes Auftreten und Wirken sehr zum Gelingen unserer Sache bei. Alle Mitglieder der Vereinigung sprechen seinen Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aus und wünschen Ihnen viel Kraft in diesen schweren Zeiten. Wir freuen uns, unter unseren Mitgliedern Herrn Günter Kraus zum "Prüfsachverständigen für Brandschutz" gratulieren zu können! Eine hilfreiche Synopse der alten und neuen BayBO ist unter http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/lbk/kundeninfo/baybo_2008/211268/index.html bereitgestellt. Seit 14.12.2007 sind die Vollzugshinweise zur neuen BayBO unter www.bauen.bayern.de bereitgestellt. In den letzten Tagen sorgen Schreiben der Genehmigungsbehörden bei Bauanträgen, die im letzten Halbjahr 2007 zur Genehmigung eingereicht wurden und nun offenbar nach den materiellen Anforderungen der ab Januar 2008 geltenden BayBO "nachgebessert" werden sollen, für Verwirrung bei den Bauherrn und den Nachweiserstellern. Daher zur Aufklärung anbei ein Schriftwechsel zu diesem Sachverhalt mit der Obersten Baubehörde:
Anfrage an Oberste Baubehörde: Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat darauf hingewiesen, dass der bisherige Brandschutz-Leitfaden für Seilbahnen ausschließlich Regelungen für die brandschutzrechtliche Bewertung von Neuanlagen enthielt. Für Seilbahnen, die bereits vor November 2003 in Betrieb genommen wurden, existierten bisher keine konkreten Regelungen. Diese Regelungslücke werde durch die vorliegende Ergänzung geschlossen. Die Änderung kann hier eingesehen werden.
Im
Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und
interessierter Stellen
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